Bundesübung (OP)
Schiesspflicht 2012
- Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1978.
- Armeeangehörige, die 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist. - Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
- Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden.
Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Termine:
Mittwoch, 09. Mai 2012 | 18:00 Uhr - 19:30 Uhr |
Samstag, 16. Juni 2012 | 10:00 Uhr - 11:30 Uhr |
| Freitag, 10. August 2012 | 18:00 Uhr - 19:30 Uhr |
Freitag, 24. August 2012 | 18:00 Uhr - 19:30 Uhr |
